KKV begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Menschliche Stammzellen nicht patentierbar – Menschenwürde ist bereits von Anfang an zu schützen„Mit großer Freude begrüßen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass menschliche embryonale Stammzellen und Verfahren zu deren Gewinnung nicht patentierbar sind. Damit wurde ein klarer Pflock zum Schutz des menschlichen Lebens gesetzt.“ Mit dieser Feststellung, so Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, habe der EuGH eindeutig bestätigt, dass die Menschenwürde nicht erst für das geborene Kind gelte, sondern bereits für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an. Wer diesen Schutz beseitige, begebe sich auf eine schiefe Ebene, die schnell zur Abschussrampe werden könne.
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