„Basel II“: Kreditnehmer und Berater müssen umdenkenAndreas Mangel,Steuerberater, Rheda-Wiedenbrück Die Neuregelungen nach den Beschlüssen zu „Basel II“ bedeuten gleichfalls Veränderungen in der Beziehung des Unternehmers zu seinem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bzw. in der Beziehung des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers zu seinem Mandanten. Beide – Unternehmer und Berater – müssen die Zeichen der Zeit erkennen und gemeinsam auf die Hausbank zugehen.In der Vergangenheit reichte es in den meisten Fällen aus, dem Kreditinstitut von Zeit zu Zeit den letzten Jahresabschluss mit einem dem Kreditwesengesetz entsprechenden Testat des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers nebst Kopie des letzten Steuerbescheids einzureichen. Lediglich bei Vorliegen besonders zu beurteilender Verhältnisse waren weitere Unterlagen gefordert. Die Beurteilung des Kunden durch die Hausbank erfolgte bislang lediglich vergangenheitsbezogen unter Zugrundelegung des in der Regel nach steuer-rechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlusses. Für die Zukunft gilt, dass die Kreditinstitute in die Lage versetzt werden sollen, den Kreditnehmer anhand aktueller Unterlagen und umfassender Informationen die jeweilige wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens zu erfahren und zu beurteilen. Oftmals fehlen dem Unternehmer als Kreditnehmer die Möglichkeiten, sich in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht selbstbewusst und mit den überzeugenden Argumenten seiner Hausbank gegenüber darzustellen, damit diese ein korrektes internes Rating erstellen kann. Die Möglichkeit einer Beurteilung und Darstellung durch eine externe Rating-Agentur ist für den klein- und mittelständischen Unternehmer in den meisten Fällen unbezahlbar. Gerade hier liegt die Aufgabe des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers, seinen Mandanten entsprechend zu unterstützen und zu beraten. Und als Mandant ist es selbstverständlich legitim, diese Unterstützung und Beratung von seinem Berater nicht nur zu erwarten, sondern sogar zu verlangen. Ziehen Sie also ihn mit ins Boot zur Erlangung einer gerechten Beurteilung bzw. eines gerechten Ratings. War es allerdings in der Vergangenheit oft so, dass Gespräche mit der Hausbank in der Regel nicht der Unternehmer, sondern sein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geführt hat, so ist es heute Aufgabe des Beraters, seinen Mandanten für diese Gespräche fit zu machen und ihn mit den dafür erforderlichen Argumenten und Informationen „auszustatten“. Hat der Unternehmer diese Argumente und Informationen verinnerlicht, so ist er selbst bestens über sein Unternehmen informiert – und um so sachlicher und gezielter kann er die aktuelle Situation und die Entwicklung seines Unternehmens seiner Hausbank gegenüber vortragen. Er kann nun die Rolle eines sicheren Gesprächsführers mit seiner Hausbank übernehmen und sich dort behaupten. Der Wissensstand des Unternehmers über sein Unternehmen und seine Fähigkeit, sein Unternehmen selbstbewusst zu vertreten, sind in Bezug auf das interne Rating durch die Hausbank ein bedeutender Pluspunkt. Durch das offene Zugehen und Auftreten des Unternehmers kann die Hausbank als weiterer – ohne zusätzliche Kosten verursachender – externer Berater für das Unternehmen gewonnen werden. In den Informationsaustausch mit der Hausbank gehören nicht nur der Jahresabschluss nebst Steuerbescheid, sondern auch die Vorlage unterjähriger Zahlen (z. B. in Form der monatlichen oder vierteljährlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung) und die Ermittlung von Planzahlen für die Beurteilung der zukünftigen Unternehmensentwicklung. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer sind aufgrund ihres Beratungsauftrags in der Lage, unterjährige Zahlen in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu liefern. Die in der Regel mehrjährige Erfahrung in der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Unternehmens seines Mandanten befähigt den Berater auch für die Beurteilung von Planzahlen, die er gemeinschaftlich mit seinem Mandanten, dem Unternehmer, ermittelt und nachprüfbar der Hausbank gegenüber vermitteln kann. Mandanten und Beratern ist auf jeden Fall anzuraten, das Rating mit der Hausbank zu besprechen und auch konkret nachzufragen, was für eine Verbesserung des Ratings getan werden muss. Hausbank und Steuerberater / Wirtschaftsprüfer können und sollten hier, jeder aus seiner Aufgabenstellung und aus seinem Blickwinkel heraus, zum Wohl des Unternehmers als Kreditnehmer beratend tätig sein. Kreditnehmern und Beratern ist anzuraten, zukünftig den Anforderungen und Beschlüssen nach Basel II Rechnung zu tragen. Ihr gegenseitig abgestimmtes Verhalten gegenüber der Hausbank findet Niederschlag im bankinternen Rating. Zusammenfassend sollte jeder Unternehmer folgende Empfehlungen beachten:
Sollten Sie Bedenken haben, Ihre gemeinschaftlich mit Ihrem Berater entwickelten Vorhaben und Anliegen Ihrer Hausbank zu präsentieren oder sollte Ihre Hausbank keinen verständigen und aufschlussreichen Mitarbeiter zur Verfügung stellen können, sollten Sie selbst darüber nachdenken, ob Ihre Hausbank die geeignete Bank für Sie resp. Ihr Unternehmen ist: Die richtige Hausbank ist so gut wie der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, mit dem oder mit der Sie es zu tun haben und klarkommen müssen. Wenn die Chemie nicht stimmt, haben Sie vielleicht die falsche Hausbank? Dennoch sei dringend – auch aus Sicht des Beraters empfohlen: setzen Sie die Beziehung zu Ihrer Hausbank nicht mutwillig auf's Spiel. Die Banken warten nicht auf Sie?! Für die neuen Aufgaben im Umgang und vor allem in der Umsetzung zum Thema „Basel II“ ist jedem Unternehmer anzuraten, alle mit den Interessen des Unternehmens verbundenen Personen in den Prozess einzubinden:
Ihr Steuerberater / Wirtschaftsprüfer sollte die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Unternehmens kennen und beurteilen können. Er sollte mit dem Thema „Basel II“ vertraut und gewandt sein, um Ihnen zu einem ordentlichen Rating – zu einer ordentlichen Benotung – zu verhelfen. Beraten Sie sich mit diesem über Ihre Ziele und erarbeiten Sie gemeinsam Ihre Unternehmensphilosophie und -strategie. Unternehmen Sie etwas – Werden Sie Ihrem Ruf als Unternehmer gerecht! Beweisen Sie sich Ihrer Hausbank gegenüber als informierter und qualifizierter Unternehmer, der gezielt seinen fachlich versierten Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und seine Hausbank als externe Berater einzusetzen versteht. Nehmen Sie Stellung zu o.g. Artikeln oder verfassen Sie einen Leserbrief: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |



Die Neuregelungen nach den Beschlüssen zu „Basel II“ bedeuten gleichfalls Veränderungen in der Beziehung des Unternehmers zu seinem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bzw. in der Beziehung des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers zu seinem Mandanten. Beide – Unternehmer und Berater – müssen die Zeichen der Zeit erkennen und gemeinsam auf die Hausbank zugehen.
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